Garantiebedingungen und Mängelhaftung - RODRA Produkte für die Praxis

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Garantiebedingungen:

Sie erhalten eine einjährige Herstellergarantie ab Kaufdatum auf Material- und Fabrikationsfehler des Produktes. Als Garantienachweis gilt die per Email versandte Rechnung. Innerhalb der Garantiezeit behebt RoDra e.U. kostenlos alle Material- und Herstellerfehler. Ihre gesetzlichen Gewährleistungen bleiben durch die Garantie unberührt.


Die Garantie gilt nicht:

  • im Falle von Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung beruhen
  • für Verschleißteile, die einer normalen Abnutzung unterliegen
  • für Mängel, die dem Kunden bereits bei Kauf bekannt waren (siehe Mängelhaftung)
  • bei Schäden, die auf Eingriffe durch den Käufer oder unbefugte Dritte zurückzuführen sind
  • bei Nichtbeachtung der für das Produkt geltenden Sicherheitsvorkehrungen
  • bei Nichtbeachtung der dem Produkt beiliegenden Bedienungsanleitung



Mängelhaftung:
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, um Kaufpreisminderung ansuchen oder Schadensersatz geltend machen.
Handelsübliche Abweichungen oder technisch unvermeidbare Unterschiede der Qualität, Farbe, Dimension und Oberfläche können nicht als Reklamationsgrund geltend gemacht werden. RoDra e.U. behält sich vor, Änderungen am Produkt, die zur Verbesserung seiner Eigenschaften dienen, jederzeit ohne Vorankündigung durchzuführen. Daher können die gelieferten Produkte von den auf dieser Website gezeigten Abbildungen abweichen, ohne dass jedoch deren Funktion oder Eigenschaften beeinträchtigt werden.
RoDra e.U. leistet keine Gewähr für die unsachgemäße Verwendung des Liefergegenstandes, insbesondere nicht bei Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, welche jedem Produkt beiliegt.
Ebenso haftet RoDra e.U. nicht:
  • für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind
  • für entgangenen Gewinn
  • für sonstige Vermögensschäden des Bestellers


Es gilt die gesetzliche Gewährleistung nach §922 ABGB.

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